top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

Baum- und Gartenpflege Friedrich GbR
Kufsteiner Str. 6, 85221 Dachau

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Baum- und Gartenpflege Friedrich GbR (im Folgenden „Auftragnehmer“) und deren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über sämtliche Leistungen im Bereich Baum- und Gartenpflege.

§ 2 Leistungen

Der Auftragnehmer bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • Baumpflege, Kronensicherung

  • Baumfällung und Rodung

  • Hecken- und Strauchschnitt

  • Rasenpflege

  • Allgemeine Gartenarbeiten, wie Unkrautentfernung und Laubbeseitigung

Der genaue Leistungsumfang wird individuell vereinbart und schriftlich im Angebot beziehungsweise Auftrag dokumentiert.

§ 3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots oder einer Terminvereinbarung zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  • Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich Endpreise genannt werden.

  • Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu begleichen.

  • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Mahngebühren zu berechnen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich und gefahrlos erreichbar ist.

  • Ihm obliegt es, vor Beginn der Arbeiten sämtliche bekannten Gefahrenquellen (z. B. unterirdische Leitungen, Sprinkleranlagen, Kabel) schriftlich mitzuteilen.

  • Der Auftraggeber ist für die fristgerechte und vollständige Einholung aller behördlichen Genehmigungen (z. B. nach Baumschutzsatzung, Naturschutzgesetz) verantwortlich und hat diese dem Auftragnehmer vorzulegen.

  • Sofern es sich um gemeinschaftliches oder fremdes Eigentum (z. B. Grenzbäume) handelt, liegt es am Auftraggeber, die erforderlichen Zustimmungen aller berechtigten Personen einzuholen.

§ 6 Besonderheiten bei Baumfällungen und Baumpflege

  • Baumfällungen sind grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis zum letzten Februartag zulässig, soweit keine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.

  • Arbeiten werden abgebrochen oder verschoben, wenn während der Durchführung gesetzlich geschützte Tierarten (z. B. brütende Vögel) angetroffen werden.

  • Verzögerungen aufgrund behördlicher Anordnungen, fehlender Genehmigungen oder naturschutzrechtlicher Vorschriften berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer.

§ 7 Haftung

  • Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit wird die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt.

  • Keine Haftung besteht für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Sturm, Unwetter), an nicht gemeldeten Leitungen/Einrichtungen oder durch nicht beachtete Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.

  • Nach Abschluss der Arbeiten trägt der Auftraggeber die weitere Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück.

§ 8 Terminänderungen/Stornierungen

  • Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

  • Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Preises fällig.

§ 9 Gewährleistung

  • Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik und den ZTV-Baumpflege-Richtlinien.

  • Natur- oder standortbedingte Veränderungen (z. B. Schädlingsbefall, Krankheiten, Folgeschäden durch Trockenheit) gelten nicht als Mängel.

  • Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Abnahme zu rügen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt sämtliches durch den Auftragnehmer geliefertes Material Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) zur Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder rechtlichen Verpflichtung notwendig ist.

§ 12 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

  • Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

bottom of page